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A M B U L A N T E   F A M I L I E N P F L E GE 

 

Haushaltshilfe, eine Art der Familienpflege

 Die Haushaltshilfe wird im Rahmen der Familienpflege angeboten. Sie stellt sozusagen eine Unterart der Familienpflege dar.

 Der wesentliche Unterschied zur Familienpflege besteht darin, dass sie nur im vorübergehenden Krankheitsfall und bei einer Risikoschwangerschaft oder nach einem Kaiserschnitt und nicht etwa bei Prüfungsvorbereitungen in Anspruch genommen werden kann. Im Vordergrund stehen also medizinische Ursachen, die zur Folge haben, dass eine Versorgung der Kinder nicht möglich ist. Somit können die Anträge für die Haushaltshilfe  bei den Krankenkassen gestellt werden.

Wichtig zu beachten ist zudem, dass das Höchstalter des sich im Haushalt befindlichen Kindes bzw. der Kinder gegenüber der Familienpflege auf 12 Jahre herabgesetzt ist.

  

Ein Fallbeispiel:

Frau Fröhlich ist im fünften Monat schwanger. Leider haben die Ärzte bei ihr eine Risikoschwangerschaft diagnostiziert. Das bedeutet, dass bei ihr die Wehen auch schon weit vor Ablauf der neun Monate eintreten können, was eine für Kind und Mutter zugleich lebensbedrohliche Frühgeburt bedeuten kann. Deshalb haben die Ärzte Frau Fröhlich bis zur voraussichtlichen Geburt strenge Bettruhe verordnet. Das Problem ist, dass Frau Fröhlich bereits zwei Kinder im Alter von drei und neun Jahren besitzt, um die sie sich aufgrund der verordneten Bettruhe nicht kümmern kann. Auch Herr Fröhlich kann die Kinder nicht betreuen, weil bei einer Beurlaubung von vier Monaten von seinem derzeitigen Arbeitsplatz der Jobverlust droht.

Frau Fröhlich hat bereits zwei Kinder im Alter von drei und neun Jahren, um die sie sich aufgrund der verordneten Bettruhe nicht kümmern kann. Die Haushaltshilfe vom Pflegedienst ermöglicht es ihr, sich nach der Entbindung zu schonen.

 

Was also tun?

Eher zufällig erfährt Frau Fröhlich davon, dass es die Möglichkeit einer von ihrer Krankenkasse finanzierten Haushaltshilfe gibt. Bei einem ihr bekannten Pflegedienst informiert sie sich genauer über dieses Angebot. Sie beschließt nach ausführlicher Beratung, die Haushaltshilfe aufgrund ihrer aktuellen Situation zu beantragen, damit die Betreuung ihrer Kinder und die Haushaltung sichergestellt sind.

 

Mit Hilfe des Pflegedienstes stellt sie erfolgreich einen Antrag auf Haushaltshilfe und erhält ab sofort eine Familienpflegekraft, die sie und ihre Familie bis zur Geburt des Kindes mehrstündig am Tag betreut. Selbst nach der erfolgreichen Entbindung wird die Haushaltshilfe mehrere Wochen lang fortgeführt, um Frau Müller bei der Bewältigung des Alltags als nunmehr dreifache Mutter Abhilfe zu leisten.

 

Als sie wieder in der Lage ist, sich völlig allein um ihre Familie zu kümmern, wird die Pflege beendet. Frau Fröhlich ist überglücklich, die Situation so gut überstanden zu haben und freut sich, dass es das Angebot der Haushalthilfe in der Familienpflege für Sie gab.

 

Was bedeutet ambulante Familienpflege?

 

Wenn externe Familienpfleger den Haushalt sowie die Betreuung der Kinder von Familien in Notsituationen übernehmen, spricht man von ambulanter Familienpflege.Sie tritt in Kraft, wenn der Elternteil, der normalerweise die Betreuung des oder der maximal 14 – jährigen Kindes oder Kinder übernimmt, ausfällt oder aus anderweitigen Gründen unfähig ist, hauszuhalten und die Betreuung der Kinder zu gewährleisten.

Die Familienpflege erfolgt hierbei auf ambulanter Basis: Die Kinder werden dort betreut, wo sie sich wohlfühlen, in ihren eigenen vier Wänden.

 

Die Kinder werden dort betreut, wo sie sich wohlfühlen und nicht aus ihrem Alltag gerissen. Wenn der maßgeblich für die Erziehung zuständige Elternteil ausfällt, kann Familienpflege beantragt werden.

   

Wer kann Familienpflege in Anspruch nehmen?

 

Grundsätzlich kann jeder gesetzlich Krankenversicherte Familienpflege beantragen. Voraussetzung dafür ist, dass der für die Erziehung maßgeblich zuständige Elternteil nicht mehr in der Lage ist, sich um die Betreuung der eigenen Kinder und des Haushaltes zu kümmern und der Partner oder die Partnerin diese Aufgaben etwa durch ungünstige Arbeitszeiten nicht übernehmen kann. Mindestens eines der Kinder darf dabei bis zu Beginn der Familienpflege nicht älter als 14 Jahre alt sein. Die akute Notsituation und der dadurch bedingte Ausfall eines Elternteils kann vielfältige Gründe haben. Zu den wichtigsten Ursachen, die von den Krankenkassen und den Jugendämtern anerkannt werden, zählen:

 

 vorübergehende Krankheit

  • schwere Erkrankung, die die Betreuung nicht zulässt 
  • Krankenhausaufenthalt 
  • Kuraufenthalt

 

 schwierige Schwangerschaft oder Geburt

 

  • Mehrlingsgeburt 
  • Risikoschwangerschaft 
  • Kaiserschnitt

 

 intensive Prüfungsvorbereitung

 

 extreme psychische Belastungen

  • Todesfall 
  • Scheidung 
  • schwerer Schicksalsschlag 
  • traumatische Erlebnisse

Alleinerziehung der Kinder ohne weitere Unterstützung

 

Besonders die Versorgung und Betreuung von Frauen, die sich in einer schwierigen Schwangerschaft befinden oder eine schwere Geburt hinter sich haben und die Hilfe für Familien, in denen die Eltern unter extremen psychischen Belastungen leiden, hat sich der Alex Pflegedienst zur Aufgabe gemacht, da wir der Meinung sind, dass Familien gerade in solchen Situationen qualifizierte und vor allem auch liebe und verständnisvolle Unterstützung benötigen.

 

Sprechen Sie uns an, gemeinsam finden wir für Sie die optimale Unterstützung für Ihre Familie.

 
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